Wenn Sie ihr Automobil gefunden haben, aber noch einen unabhängigen Experten zu Rate ziehen möchten bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, stehen wir ihnen zur Seite.
Reicht eine Selbsteinschätzung oder sollte ein Gutachten her?
Sie sollten wissen, dass, wenn es zu einem Schadensfall kommen sollte, Sie als Fahrzeughalter der Beweislast unterliegen. Oft zeigt es sich, dass sich eine Selbsteinschätzung in einem Rechtstreit nicht behaupten kann.
Ein unabhängiger Gutachter bestimmt anhand objektiver Kriterien den Wert und Zustand des Automobils, was bei einer Selbsteinschätzung kaum möglich ist, da hier subjektive Kriterien die Objektivität trüben. Neben einer Gesamtzustandsnote wird das Fahrzeug auf Übereinstimmungen mit den Fahrzeugunterlagen, Historie und Originalität überprüft.
Situationsbedingt reicht das Spektrum von einer kurzen, knappen Bewertung bis hin zu einem umfangreichen Gutachten.